Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Leistungsumfang

1.1
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch uns, jedoch längstens 10 Tage, gebunden. Der Reisevertrag kommt erst durch unsere Buchungsbestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnten, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. änderungen sind sofort zu reklamieren.
1.2
Änderungen oder ergänzende Abreden zu den im Programmvorschlag beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich (am besten per Mail) getroffen werden. Reisebüros/ Agenturen sind nicht bevollmächtigt, ohne vorherige Absprache vom Inhalt des aktuellen Prospektes/vereinbarte Programminhalte oder der Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1.3
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Buchungs-bestätigung/Rechnung, die auf die Leistungsbeschreibung im Programmvorschlag oder sonst auf die Standardangebote Bezug nimmt, sofern nicht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
1.4
Die aufgrund Ihrer Anmeldung erfassten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet.

2. Rechnungslegung/ Zahlung

2.1
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind 10% des Gesamtreisepreises mindestens jedoch EUR 100,– fällig. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 21 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung. Bei Buchungen innerhalb drei Wochen vor Reisebeginn oder bei niedrigeren Beträgen als EUR 100,– ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung oder nach Vereinbarung vorab.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in der Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.
2.2
Stornoentschädigungen und Bearbeitungsgebühren bei Umbuchung sind sofort fällig.
2.3
Bei vereinbarten Zahlungszielen werden generell 30 Tage nach Rechnungslegung Verzugszinsen von 5% über der Bankrate für kurzfristige Kredite berechnet.

3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

3.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen.
Treten Sie vom Vertrag zurück, werden folgende Stornokosten verrechnet:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt können 90% der vereinbarten Leistung kostenfrei storniert werden. Bei Storno zu einem späteren Zeitpunkt werden folgende pauschalierten Rücktrittskosten geltend gemacht:
bis 21. Tag vor Leistungsdatum 15%
bis 14. Tag vor Leistungsdatum 25%
bis 7. Tag vor Leistungsdatum 40%
ab 6. Tag vor Leistungsdatum 50%
ab 1 Tag vor Leistungsdatum 70% bis 17.00 Uhr

Spätere Stornierungen, Nichtantritt oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Der Nachweis, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich dem Vertragspartner vorbehalten.
3.2
Umbuchungswünschen (Ãnderung von Reisetermin, Unterkunft, etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit bis 30 Tage vor Reiseantritt. Spätere Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt und können kostenpflichtig sein.
3.3
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Teilnahmevoraussetzungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die möglichen durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.4
Bei Leistungen bei denen die Fa. Motion als Vermittler auftritt (z. B. Quartier) gelten die Geschäftsbedingungen des tatsächlichen Leistungserbringers als vereinbart.
3.5
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

4.1
Nehmen Sie nach Antritt der Reise einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5. Ihre Rechte bei Reisemängeln

5.1
Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
5.2
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit sie uns einen Mangel nicht unverzüglich anzeigen..
5.3
Wird die vereinbarte Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder Ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Zuvor haben Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird.
5.4
Beeinträchtigungen die durch Risiken oder Eigenarten entstanden sind, die der Schwankungsbreite des natürlichen Anforderungsprofils bei Aktivitäten oder Leistungen entsprechen, fallen nicht unter Mängel und es wird keine Haftung übernommen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

6.1
Bis zwei Wochen vor Reiseantritt können wir vom Leistungsvertrag zurücktreten, wenn die im Angebot oder sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Leistung verlangen, wenn wir eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können. Das Verlangen muss unverzüglich geltend gemacht werden.
6.2
Wir sind berechtigt, außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung der Programminhalte ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stören, die Sicherheit von Teilnehmern gefährden oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt ist.

7. Haftungsbeschränkungen

7.1
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, weid die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.2
Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung wird – soweit sie nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens EUR 4.100,–.
7.3
Wir übernehmen keinerlei Haftung für von Mitarbeitern von Motion in Verwahrung genommene Gegenstände oder Wertsachen.
7.4
Unter Hinweis auf Pkt.10 dieser AGB erklärt sich der Vertragspartner mit Abschluss des Reisevertrages ausdrücklich bereit, die alleinige Verantwortung dafür zu übernehmen, dass er die notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen bzw. Fähigkeiten hat, die eine gefahrlose Teilnahme an der gebuchten Leistung ermöglichen und hält er den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos.

8. Versicherungen

8.1
Gegen die in Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) können Sie sich durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung versichern. Wir empfehlen auch den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Solche Versicherungen können abgeschlossen werden u. a. über die „Uniqua Versicherungsgesellschaft“ www.uniqua.at oder in BRD der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft www.elvia.de

9. Anspruchstellung, Verjährung

9.1
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Anschrift geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde durch höhere Gewalt an der Fristeinhaltung gehindert war, wobei den Kunden für ein solches Ereignis die Beweislast trifft. Die oben bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Teilnahmevoraussetzungen/ Sicherheit

10.1
Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung. Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Guides und Trainer jederzeit Folge leisten.
10.2
Personen, die nicht im Vollbesitz ihrer psychischen u. physischen Fähigkeiten sind (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente) werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Preis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Sonst sind die in der Programm-beschreibung enthaltenen Teilnahmevoraussetzungen zu beachten.
10.3
Die meisten angebotenen Touren und Reisen haben einen sportlichen und abenteuerlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderungen der Tour haben sie sich selbst rechtzeitig zu informieren und ggf. sportmedizinischen Rat bezüglich persönlicher Gesundheitsrisiken einholen. Die Guides und Trainer, die mit ihrer Betreuung bei den Aktivitäten beauftragt sind, sind über eventuelle persönliche Einschränkungen die z. B. durch Krankheit oder Behinderung bedingt sind, vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen.
10.4
Wir behalten uns vor, bei extremen Witterungsver-hältnissen/ Tagesbedingungen gleichwertige Alternativprogramme anzubieten bzw. gegen Rückerstattung des Aktivitätspreises die Aktivität abzusagen!

11. Gerichtsstand

11.1
Klagen gegen den Veranstalter sind ausschließlich beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht des Sitzes des Veranstalters einzubringen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

12. Sonstiges

12.1
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformerfordernis.